QualV
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.11.2007

Abschnitt 1 Qualifikation für ein Studium an staatlichen Universitäten

§ 1 Qualifikationsmöglichkeiten
§ 2 Allgemeine Hochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 3 Allgemeine Hochschulreife – im Freistaat Bayern innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 4 Fachgebundene Hochschulreife – im Freistaat Bayern außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 5 Fachgebundene Hochschulreife – im Freistaat Bayern innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 6 Allgemeine Hochschulreife – im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 7 Allgemeine Hochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 8 Fachgebundene Hochschulreife – im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 9 Fachgebundene Hochschulreife – im Inland innerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 10 Allgemeine Hochschulreife – im Ausland außerhalb des Hochschulbereichs erworben
§ 11 Sonstige Nachweise der Hochschulreife – im Ausland erworben
§ 12 Zentrale Eignungsprüfung für Sportstudiengänge
§ 13 Prüfungsausschuss für die Eignungsprüfung in Sportstudiengängen
§ 14 Prüfungskommissionen für die Eignungsprüfung in Sportstudiengängen
§ 15 Prüfungsmodalitäten für die Eignungsprüfung in Sportstudiengängen