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Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung (PrVProfV) Vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 293) BayRS 2032-2-42-J (§§ 1–4)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
[Schlussformel]
Inhalt
PrVProfV
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 06.05.2008
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§ 2
Für Stellungnahmen zur Bewertung schriftlicher oder mündlicher Prüfungsleistungen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden die für die ursprüngliche Bewertung angefallenen Vergütungen gewährt.