PrVProfV
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 06.05.2008
§ 1
Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1.
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Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
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565,38 €,
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2.
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für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
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188,46 €,
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3.
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für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
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für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
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12,58 €,
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4.
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für den Stichentscheid
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
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12,58 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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75,48 €,
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5.
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für die mündliche Prüfung
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für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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18,22 €.
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