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Text gilt ab: 21.07.2009
Fassung: 21.07.2009
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Artikel 5
(1) 1Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.