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Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.03.1994
§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1993 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für die Staatlichen Prüfungen für Lehrer der Kurzschrift und für Lehrer des Maschinenschreibens vom 12. April 1983 (GVBl S. 262, BayRS 2038-3-4-8-4-K) außer Kraft.
(3) Die in Absatz 2 genannte Prüfungsordnung bleibt auf Antrag bis zum 1. August 1996 auf Bewerber, die eine nach dieser Prüfungsordnung abgelegte, aber nicht bestandene Prüfung wiederholen oder zur Verbesserung der Gesamtnote nochmals zur Prüfung antreten, anwendbar.