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Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 23.02.1983
Anlage 1
Muster für die Kennzeichnung von Skiabfahrten
Muster 1 (etwa 100 x 25 cm)
Muster 1
Der Grund des Schildes ist schwarz, wenn die Abfahrt besonders schwierig ist, rot, wenn sie mittelschwer ist, blau, wenn sie leicht ist. Die Einstufung soll nach Nummer 4 der DIN-Norm 32 912 erfolgen. Das Schild kann entsprechend örtlichen Gegebenheiten mit einer Spitze versehen werden. Das am Ende der Abfahrt aufgestellte Schild trägt unten die Aufschrift „Ende“. Der im Muster schraffierte Teil darf Werbeaufschriften in den für das Schild zugelassenen Farben tragen.
Muster 2 (etwa 60 x 40 cm)
Muster 2
Texte, die auf Ursache oder Dauer der Sperre hinweisen, sind in Form eines Zusatzes unterhalb des Schildes anzubringen.
Muster 3 (etwa 40 x 60 cm)
Muster 3: Engstelle
Engstelle Texte, die auf die Entfernung der Gefahrenstelle hinweisen, sind in Form eines Zusatzes im unteren Teil des Schildes anzubringen.
Muster 4 (etwa 40 x 60 cm)
Muster 4: Kreuzung
Kreuzung
Die Art der Kreuzung ist, soweit erforderlich, im unteren Teil des Schildes durch die unter Nummer 6 laufende Nr. 4 der DIN-Norm 32 912 genannten graphischen Symbole kenntlich zu machen, insbesondere:
Muster 4: Kreuzung mit Straße
Kreuzung mit Straße
Bei der Aufstellung ist darauf zu achten, daß das Schild von der Straße her nicht eingesehen werden kann.
Muster 4: Kreuzung mit Schlepplift
Kreuzung mit Schlepplift
Muster 5 (etwa 40 x 60 cm)
Muster 5: Allgemeines Gefahrenzeichen
Allgemeines Gefahrenzeichen
Die Art der Gefahrenquelle ist im unteren Teil des Schildes durch entsprechende Symbole oder Texte kenntlich zu machen. Die Zeichen auf den Schildern nach den Mustern 3 bis 5 können statt auf rechteckigen Trägerschildern auch als dreieckige Schilder (Kantenlänge etwa 40 cm) angebracht werden.
Muster 6 (Durchmesser etwa 40 cm)
Muster 6: Pistenmarkierungen
Pistenmarkierung
Der Schwierigkeitsgrad der Abfahrt ist durch die gleiche Farbgebung wie bei den Zeichen nach Muster 1 zu kennzeichnen. Abfahrten können durch Ziffern (weiß im Farbfeld) oder durch Namensbezeichnungen im weißen Textstreifen oder beide Kennzeichen voneinander unterschieden werden. An der Basis des Schildes darf ein Segment für andere Zwecke (fortlaufende Nummern, Richtungspfeile oder Werbung) verwendet werden. Werbeaufschriften sind nur in den für das Schild zugelassenen Farben zulässig. Ist ein Textstreifen vorhanden, muß das untere Segment entsprechend verkleinert werden.
Muster 7 (etwa 30 x 30 cm)
Muster 7: Erste Hilfe
Erste Hilfe
Das Zeichen kann auch auf einem Trägerschild (etwa 40 x 60 cm) angebracht werden.
Muster 8 (etwa 40 x 60 cm)
Muster 8: Rettungsnotruf
Rettungsnotruf
Das Zeichen kann statt auf einem rechteckigen Trägerschild auch als quadratisches Schild (etwa 30 x 30 cm) angebracht werden.