POSozKV
Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 13.08.2012

Teil 1 Ausschüsse im Prüfungswesen

§ 1 Errichtung der Ausschüsse, Geschäftsstelle für das Prüfungswesen
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung, Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Verschwiegenheit
§ 6 Geschäftsführung