POEich
Text gilt ab: 01.09.2021
Fassung: 15.09.2005

Fünfter Teil Rechtsfolgen bei besonderen Vorkommnissen

§ 23 Rücktritt und Versäumnis
§ 24 Verhinderung
§ 25 Nachträgliche Geltendmachung von Mängeln im Prüfungsverfahren
§ 26 Täuschung, Beeinflussungsversuch und Ordnungsverstoß
§ 27 Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen
§ 28 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
§ 29 Nachteilsausgleich im Rahmen der Prüfung