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Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.09.1990

IX. Abschnitt Richtervorbehalte; gerichtliches Verfahren

Art. 94 Richtervorbehalte
Art. 95 Gefahr im Verzug
Art. 96 Verfahren für gerichtliche Entscheidungen; Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen
Art. 97 Richterliche Entscheidung bei Freiheitsentziehung; anwaltlicher Vertreter
Art. 98 Zuständigkeit für gerichtliche Entscheidungen
Art. 99 Beschwerde, Rechtsbeschwerde