PAG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 14.09.1990

2. Unterabschnitt Besondere Befugnisse und Maßnahmen der Datenerhebung

Art. 33 Offene Bild- und Tonaufnahmen
Art. 34 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Art. 35 Postsicherstellung
Art. 36 Besondere Mittel der Datenerhebung
Art. 37 Einsatz Verdeckter Ermittler
Art. 38 Einsatz von Vertrauenspersonen
Art. 39 Automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme
Art. 40 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
Art. 41 Einsatz technischer Mittel in Wohnungen
Art. 42 Eingriffe in den Telekommunikationsbereich
Art. 43 Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter
Art. 44 Besondere Verfahrensregelungen für Maßnahmen nach den Art. 42 und 43
Art. 45 Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme
Art. 46 Rasterfahndung
Art. 47 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
Art. 47a Überwindung besonderer Sicherungen
Art. 48 Weiterverarbeitung von Daten, Datenübermittlung, Kennzeichnung und Sicherung
Art. 49 Schutz von Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
Art. 50 Benachrichtigungspflichten
Art. 51 Protokollierung, Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
Art. 52 Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit