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Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 14.09.1990

I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Begriff der Polizei
Art. 2 Aufgaben der Polizei
Art. 3 Verhältnis zu anderen Behörden
Art. 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Art. 5 Ermessen, Wahl der Mittel
Art. 6 Ausweispflicht des Polizeibeamten
Art. 7 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen
Art. 8 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen
Art. 9 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
Art. 10 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen