NotV
Text gilt ab: 01.02.2019
Fassung: 10.02.2000

Dritter Teil Ausbildung der Notarassessoren

§ 10 Ziel des Anwärterdienstes
§ 11 Inhalt der Ausbildung
§ 12 Durchführung der Ausbildung
§ 13 Beurteilung
§ 14 Dienstunfähigkeit wegen Krankheit
§ 15 Urlaub und Arbeitszeit
§ 16 Teilzeitbeschäftigung
§ 17 Anrechnung von Zeiten auf die Dauer des Anwärterdienstes