Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.04.1994
§ 1
Schutzgegenstand
Das Altwasser einschließlich der weiteren Uferzonen südlich der Donaustufe Bertoldsheim wird unter der Bezeichnung „Donaualtwasser Schnödhof“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.