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Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 03.09.1992
§ 2
Schutzgebietsgrenzen
(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 550 Hektar und liegt in der Gemeinde Haiming, Gemarkungen Piesing und Haiming, und in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Gemarkung Kirchdorf a. Inn.
(2) 1Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 25 000 und M 1 : 5 000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. 2Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000 (Innenseite der Begrenzungslinie), welche auch die Jagd- und Angelbereiche ausweist.