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Text gilt ab: 30.08.2014
Fassung: 16.11.2001
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Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Vom 16. November 2001
(GVBl. S. 892)
BayRS 7801-4-L

Vollzitat nach RedR: Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe vom 16. November 2001 (GVBl. S. 892, BayRS 7801-4-L), die durch § 1 Nr. 378 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist
Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Verordnung:
§ 1
(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.
§ 2
Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.
§ 3
Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
München, den 16. November 2001
Bayerisches Staatsministerium
für Landwirtschaft und Forsten
Josef Miller, Staatsminister