Text gilt ab: 30.08.2014
Fassung: 16.11.2001
§ 1
(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.