Inhalt

Text gilt ab: 01.12.1987
Fassung: 05.11.1987
§ 1
Schutzgegenstand
(1) 1Teilgebiete der Naturräume Oberpfälzisches Hügelland, Hohes Fichtelgebirge, Naab-Wondreb-Senke und Selb-Wunsiedeler-Hochfläche im Landkreis Tirschenreuth werden in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark festgesetzt. 2Das Gebiet hat eine Größe von ca. 23 330 Hektar.
(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Steinwald“.
(3) Träger des Naturparks ist der „Verein Naturpark Steinwald e. V.“ mit Sitz in Kemnath.