Inhalt

Text gilt ab: 27.08.1982
Fassung: 28.07.1982
§ 1
Schutzgegenstand
(1) Das 171 000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Spessarts in der Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.
(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnungen „Naturpark Spessart“.
(3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Spessart“ mit Sitz in Aschaffenburg.