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NHGV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.01.2000
§ 8
Dienstsiegel der Landkreise
1Landkreissiegel tragen im oberen Halbbogen die Umschrift „Bayern“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Landkreis ...“. 2Landkreise mit eigenem Wappen führen dieses ohne Beiwerk in ihrem Dienstsiegel. 3Landkreissiegel haben einen Durchmesser von 35 mm. 4Für besondere Zwecke kann ausnahmsweise ein Siegel mit einem kleineren Durchmesser hergestellt werden.