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MüFwAlV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.05.2014
§ 4
Ausschluss von Kostenerstattungen und Zuwendungen
Für die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München werden keine staatlichen Kostenerstattungen oder Zuwendungen nach Art. 7 ILSG gewährt.