Inhalt

MüFwAlV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 30.05.2014
§ 2
Zusammenarbeit
(1) Die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Integrierten Leitstelle der Landeshauptstadt München, mit weiteren benachbarten Leitstellen sowie mit allen sonstigen betroffenen Stellen und Kräften zusammen.
(2) Soweit Notfallmeldungen und sonstige Hilfeersuchen bei der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München eingehen, welche den Einsatz des Rettungsdienstes oder von Feuerwehren aus dem Gebiet der Landeshauptstadt München oder aus anderen Leitstellenbereichen erfordern, leitet die Feuerwehreinsatzzentrale diese unverzüglich an die zuständige Integrierte Leitstelle weiter.
(3) Wird erst im Laufe eines Einsatzes der in § 1 Abs. 1 genannten Einsatzmittel erkennbar, dass zu diesem Einsatz auch der Rettungsdienst oder Feuerwehren aus dem Gebiet der Landeshauptstadt München oder aus anderen Leitstellenbereichen benötigt werden, gilt Abs. 2 entsprechend.
(4) Soweit Notrufe, Notfallmeldungen und sonstige Hilfeersuchen bei der Integrierten Leitstelle der Landeshauptstadt München eingehen, die einen Einsatz der in § 1 Abs. 1 genannten Einsatzmittel erfordern, leitet die Integrierte Leitstelle der Landeshauptstadt München diese unverzüglich zur Alarmierung an die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München weiter.