MfG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 20.12.2007

Dritter Abschnitt Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen Leistungsfähigkeit

Art. 8 Berufliche Aus- und Weiterbildung
Art. 9 Betriebsberatung, Beratungsstellen
Art. 10 Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
Art. 11 Kooperationen, Netzwerke
Art. 12 Forschung und Entwicklung, Zusammenarbeit mit Hochschulen, Technologietransfer
Art. 13 Erschließung und Sicherung von Auslandsmärkten
Art. 14 Informations- und Kommunikationstechnologie