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Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 20.08.1876
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Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums1)
Vom 20. August 1876
(BayRS IV S. 469)
BayRS 282-2-4-WK

Vollzitat nach RedR: Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 282-2-4-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung
Beseelt von dem Wunsche, Seinem Volke ein dauerndes Denkmal landesväterlicher Liebe zu hinterlassen und durchdrungen von der Überzeugung, daß die Förderung der Jugendbildung, insbesondere soweit sie für den Dienst des Vaterlandes geschickt macht, für das öffentliche Wohl den nachhaltigsten und segensreichsten Erfolg verspreche, haben Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters, König Maximilian II. Majestät, die Errichtung einer Anstalt beschlossen, welche bestimmt ist, die Erlangung der zur Lösung der höheren Aufgaben des Staatsdienstes erforderlichen wissenschaftlichen und geistigen Ausbildung zu erleichtern.
Da es nach dem unerforschlichen Ratschluß der göttlichen Vorsehung dem Verblichenen nicht beschieden war, jene Anstalt Selbst noch ins Leben zu führen, so wollen nunmehr Wir die von dem allerdurchlauchtigsten Stifter getroffenen Anordnungen vollziehen, wie folgt:

1) [Amtl. Anm.:] Vom 20. August 1876 (Nr. 40 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 30. August 1876, S. 595)