Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 20.08.1876
III.
Die näheren Anordnungen über die inneren und äußeren Verhältnisse der Stiftung sind in den mitfolgenden „Grundbestimmungen für das k. Maximilianeum in München“ enthalten, deren Änderung und Ergänzung übrigens Wir Uns und Unseren Regierungsnachfolgern vorbehalten.
Wir geben Uns dem Vertrauen hin, daß die Stiftung eine erfolgreiche Wirksamkeit entfalten und durch ihre Segnungen das Andenken an den allerdurchlauchtigsten Stifter bis in die spätesten Zeiten vererben werde, sowie Wir von den zum Genusse der Stiftung Berufenen erwarten dürfen, daß sie die ihnen zuteil gewordene wohlwollende Königliche Fürsorge in dankbarer Gesinnung anerkennen und durch getreueste Pflichterfüllung ehren werden.
So gegeben zu Linderhof den zwanzigsten August im Jahre des Heils Eintausendachthundertundsechsundsiebzig, Unserer Regierung im dreizehnten.