Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 20.08.1876
II.
Dieser hierdurch vollzogenen Stiftung erteilen Wir in der Eigenschaft einer selbständigen öffentlichen Unterrichtsstiftung mit der Benennung:
Königliches Maximilianeum“
Unsere landesherrliche Bestätigung.