Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 20.08.1876
I.
Zur Dotation der beschlossenen Stiftung bestimmen Wir:
I.
das hiefür nach Anordnung Unseres Herrn Vaters erbaute, am östlichen Ende der neuen Maximilianstraße in Unserer Haupt- und Residenzstadt München gelegene Gebäude nebst Zubehör;
II.
die gesamte Mobiliareinrichtung des Stiftungsgebäudes samt den Attributen für die stiftungsmäßigen Bildungszwecke, sowie die dortselbst eingerichtete Galerie von dreißig Ölgemälden und die dort befindliche Sammlung von vierundzwanzig marmornen Büsten;
III.
ein in der Kodizillarverfügung Seiner Majestät des Königs Maximilian II. vom 16.April 1860 ausgesetztes, verzinslich anzulegendes Kapital von 800 000 Gulden (1 371 428 M 57 Pfg).