Inhalt

Text gilt ab: 30.08.2014
Fassung: 18.03.1980
Art. 4
(1) 1Das Ordenszeichen besteht aus einem blau emaillierten gotischen Kreuz mit weißem Rand und vier Strahlen in den Winkeln, umgeben von einem weißen goldbordierten Ring. 2Die Mitte des Kreuzes bildet ein rundes golden bordiertes Medaillon, das in der Mitte auf weißem Grund den aufrechtstehenden bayerischen Löwen in Gold aufweist, umgeben von einer goldenen Umschrift auf blauem Grund „Für Wissenschaft und Kunst“. 3Die Rückseite des Medaillons zeigt das bayerische Rautenwappen.
(2) Das Ordenszeichen wird an einem weißen Band mit blauer Randeinfassung um den Hals getragen.
(3) An Stelle des Ordenszeichens kann eine blaue Rosette auf der linken oberen Brustseite getragen werden.