MSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 04.03.2013

Kapitel 1 Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

§ 19 Erfolgreicher Abschluss
§ 20 Erwerb einer entsprechenden Schulbildung
§ 21 Nachträglicher Erwerb
§ 22 Praxisklasse und Deutschklasse