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MSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 04.03.2013
§ 29
Abschlussprüfung
(1) Die Abschlussprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie eine Projektprüfung gemäß § 12 Abs. 4.
(2) Die Abschlussprüfung im Fach Englisch kann auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt werden, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist.
(3) 1Die Abschlussprüfung besteht
1.
im Fach Deutsch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in Form eines Referats,
2.
im Fach Mathematik aus einer schriftlichen Prüfung,
3.
im Fach Englisch aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung,
4.
aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten des Fachs Wirtschaft und Beruf sowie des jeweiligen in der Jahrgangsstufe 10 besuchten berufsorientierenden Wahlpflichtfachs.
2Die Abschlussprüfung im Fach Muttersprache besteht aus einer schriftlichen Prüfung als Fernprüfung.
(4) 1Die Aufgaben werden für die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Muttersprache vom Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt. 2Mündliche Prüfungen und Projektprüfungen können ab Mai abgenommen werden.
(5) Die Arbeitszeit beträgt
1.
im Fach Deutsch für die schriftliche Prüfung 215 Minuten und für die mündliche Prüfung in Form eines Referats 15 Minuten,
2.
im Fach Mathematik 180 Minuten,
3.
im Fach Englisch für die schriftliche Prüfung 135 Minuten und für die mündliche Prüfung 15 Minuten; in der mündlichen Prüfung können Einzel- oder mit angemessener Zeitverlängerung Gruppenprüfungen durchgeführt werden,
4.
im praktischen Teil der Projektprüfung im Fach Technik 240 Minuten, im Fach Wirtschaft und Kommunikation 120 Minuten und im Fach Ernährung und Soziales 150 Minuten; der Prüfungsausschuss kann für notwendige Phasen der Kommunikation der Gruppenmitglieder untereinander einen Zeitzuschlag von bis zu 20 Minuten gewähren und die Arbeitszeit in den übrigen Teilen der Projektprüfung bestimmen,
5.
im Fach Muttersprache 140 Minuten.