BayMRVG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 17.07.2015
Teil 4 Besondere Vorschriften für bestimmte Personengruppen
Art. 42 Untergebrachte schwangere Frauen und Mütter von Neugeborenen
Art. 43 Untergebrachte Personen mit Kindern
Art. 44 Junge untergebrachte Personen