Inhalt

Text gilt ab: 15.10.1997
Fassung: 18.02.1971
§ 1
(1) Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst wird die Akademie für Lehrerfortbildung mit dem Sitz in Dillingen a.d. Donau errichtet.
(2) Die Akademie für Lehrerfortbildung führt den Namen „Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)“.