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                            Text gilt ab: 17.12.2024
                        
                        
                            Fassung: 01.02.2003
                        
                        Art. 25
               Jahresabschluss 
              
            Für die Bayerische Landesbodenkreditanstalt ist entsprechend den für die Bank geltenden Grundsätzen ein gesonderter Jahresabschluss zu erstellen, der vom BayernLabo-Ausschuss festgestellt wird.