LWO
Text gilt ab: 01.03.2023
Fassung: 16.02.2003

Fünfter Teil Sonderbestimmungen für Volksbegehren

§ 72 Zulassungsantrag
§ 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
§ 74 Aufsichtführender
§ 75 Eintragungsräume
§ 76 Wählerverzeichnis
§ 77 Eintragungsschein
§ 78 Form und Behandlung der Eintragungslisten
§ 79 Öffentliche Auslegung der Eintragungslisten
§ 80 Eintragung
§ 81 Schnellmeldung, Abschluss der Eintragungslisten
§ 82 Weiterleitung der Eintragungslisten
§ 83 Verfahren beim Landeswahlausschuss