LWO
Text gilt ab: 01.03.2023
Fassung: 16.02.2003

Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse

§ 55 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 56 Zählen der Stimmberechtigten und der Abstimmenden
§ 57 Zählen der Erst- und Zweitstimmen bei der Landtagswahl
§ 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 59 Zählen der Zweitstimmen nach sich bewerbenden Personen bei der Landtagswahl
§ 60 Zählen der Stimmen beim Volksentscheid
§ 61 Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
§ 62 Schnellmeldung beim Volksentscheid
§ 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
§ 64 Wahlniederschrift
§ 65 Zweite Schnellmeldung bei der Landtagswahl
§ 66 Zusammenstellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses in der Gemeinde
§ 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
§ 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 69 Ermittlung und Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses
§ 70 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl durch den Landeswahlausschuss
§ 71 Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids durch den Landeswahlausschuss