LWG
Text gilt ab: 01.06.2022
Fassung: 05.07.2002

Kapitel 4 Feststellung des Wahlergebnisses

Art. 39 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
Art. 40 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
Art. 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmkreis
Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis
Art. 43 Wahl der Vertreter der Stimmkreise
Art. 44 Wahl der Abgeordneten aus den Wahlkreislisten
Art. 45 Verteilung der Sitze an die sich bewerbenden Personen
Art. 46 Listennachfolger
Art. 47 Ungültigkeitserklärung von Stimmen durch den Landeswahlausschuss
Art. 48 Benachrichtigung der Gewählten
Art. 49 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
Art. 50 Bekanntmachung der Namen der Gewählten