LWG
Text gilt ab: 01.06.2022
Fassung: 05.07.2002

Kapitel 2 Wahlvorschläge

Art. 23 Wahlvorschlagsrecht
Art. 24 Beteiligungsanzeige
Art. 25 Mängelbeseitigung, Feststellung des Landeswahlausschusses
Art. 26 Einreichung der Wahlkreisvorschläge
Art. 27 Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
Art. 28 Aufstellung der Stimmkreisbewerber
Art. 29 Aufstellung der Wahlkreisliste
Art. 30 Beauftragte für die Wahlkreisvorschläge
Art. 31 Rücknahme von Wahlkreisvorschlägen
Art. 32 Änderung von Wahlkreisvorschlägen
Art. 33 Beseitigung von Mängeln
Art. 34 Zulassung der Wahlkreisvorschläge
Art. 35 Bekanntmachung der Wahlkreisvorschläge