BayLTGeschO
Text gilt ab: 15.11.2023
Fassung: 14.08.2009

7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden

§ 76 Zuleitung und Vorprüfung
§ 77 Unzulässigkeit von Eingaben und Beschwerden
§ 78 Stellungnahme der Staatsregierung
§ 79 Sachaufklärung durch die Ausschüsse
§ 80 Behandlung in den Ausschüssen
§ 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
§ 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
§ 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller