BayLTGeschO
Text gilt ab: 17.07.2024
Fassung: 14.08.2009

Teil XI Schlussbestimmungen

§ 193 Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall
§ 193a (aufgehoben)
§ 194 Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall
§ 195 Grundsätzliche Auslegung der Geschäftsordnung