LPO II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 28.10.2004

Zweiter Teil Besondere Bestimmungen für die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach

§ 28 Zulassung zur Prüfung
§ 29 Einteilung der Prüfung
§ 30 Prüfungsergebnis
§ 31 Nichtbestehen der Prüfung
§ 32 Wiederholung der Prüfung
§ 33 Bildung der Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach
§ 34 Prüfungszeugnis
§ 35 Zusammenfassende Ergebnisse
§ 36 Besondere Erweiterungen