LPO II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 28.10.2004
§ 8
Notenskala und Notenbildung
Die Notenskala und die Notenbildung richten sich für die Erteilung von Einzelnoten nach § 12 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), für die Bildung der Gesamtnoten und der Gesamtprüfungsnote nach § 4 Abs. 6 LPO I.