LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 98a
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Sehen)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Allgemeinen Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik,
- 2.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen und Bezugswissenschaften,
- 3.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen,
- 4.
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mindestens 15 Leistungspunkten aus der Psychologie im Förderschwerpunkt Sehen einschließlich Förderdiagnostik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Allgemeine Heil-, Sonder- und Inklusionspädagogik,
- 2.
-
Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen und Bezugswissenschaften,
- 3.
-
Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen,
- 4.
-
Psychologie im Förderschwerpunkt Sehen einschließlich Förderdiagnostik.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt Sehen(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
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eine Aufgabe aus der Psychologie im Förderschwerpunkt Sehen einschließlich Förderdiagnostik(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);zwei Themen werden zur Wahl gestellt.