LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 95
Geistigbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
mindestens 5 Leistungspunkten aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
2.
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
3.
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Didaktik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
4.
mindestens 20 Leistungspunkten aus der Psychologie und Soziologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
2.
Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
3.
Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik),
4.
Psychologie und Soziologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik).
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus der Psychologie bei geistiger Behinderung unter Berücksichtigung von Förderdiagnostik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.