LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 59
Fächerverbindungen
1Die Erste Staatsprüfung kann in folgenden Fächerverbindungen abgelegt werden:
- 1.
-
Biologie, ChemieBiologie, EnglischBiologie, InformatikBiologie, Physik
- 2.
-
Chemie, EnglischChemie, GeographieChemie, InformatikChemie, MathematikChemie, Physik
- 3.
-
Deutsch, EnglischDeutsch, FranzösischDeutsch, GeographieDeutsch, GeschichteDeutsch, LateinDeutsch, MathematikDeutsch, MusikDeutsch, ReligionslehreDeutsch, Philosophie/EthikDeutsch, Politik und GesellschaftDeutsch, Sport
- 4.
-
Englisch, FranzösischEnglisch, GeographieEnglisch, GeschichteEnglisch, InformatikEnglisch, ItalienischEnglisch, LateinEnglisch, MathematikEnglisch, MusikEnglisch, Philosophie/EthikEnglisch, PhysikEnglisch, Psychologie mit schulpsychologischem SchwerpunktEnglisch, ReligionslehreEnglisch, RussischEnglisch, Politik und GesellschaftEnglisch, SpanischEnglisch, SportEnglisch, Wirtschaftswissenschaften
- 5.
-
Französisch, GeographieFranzösisch, GeschichteFranzösisch, LateinFranzösisch, Spanisch
- 6.
-
Geographie, PhysikGeographie, Wirtschaftswissenschaften
- 7.
-
Geschichte, Latein
- 8.
-
Griechisch, Latein
- 9.
-
Informatik, MathematikInformatik, PhysikInformatik, Wirtschaftswissenschaften
- 10.
-
Kunst (Doppelfach)
- 11.
-
Latein, MathematikLatein, MusikLatein, Philosophie/EthikLatein, Psychologie mit schulpsychologischem SchwerpunktLatein, ReligionslehreLatein, Sport
- 12.
-
Mathematik, MusikMathematik, Philosophie/EthikMathematik, PhysikMathematik, Psychologie mit schulpsychologischem SchwerpunktMathematik, ReligionslehreMathematik, SportMathematik, Wirtschaftswissenschaften
- 13.
-
Musik (Doppelfach)
- 14.
-
Religionslehre, Sport
2Beide Fächer müssen jeweils vertieft studiert werden. 3Auf Antrag kann das Staatsministerium auch Fächerverbindungen genehmigen, die die Voraussetzung für den Zugang zum fachlichen Schwerpunkt des Archiv- und Bibliotheksdienstes mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene bilden. 4Eine Erste Staatsprüfung in einer derartigen Fächerverbindung berechtigt jedoch nicht zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien.