Inhalt

LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 43
Deutsch
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1.
Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.
2.
Nachweis von
a)
mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet), darunter angemessene Anteile der deutschen Literatur vom Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert,
b)
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet), darunter angemessene Anteile aus dem Bereich deutsche Sprachgeschichte,
c)
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Fachwissenschaftliche Kenntnisse
a)
Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet)
aa)
Fähigkeit zur Analyse von Texten,
bb)
auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, exemplarisch auch an Texten aus der Literatur vor 1700,
cc)
Vertrautheit mit den Grundlagen der Literaturwissenschaft sowie Einblicke in die Beziehungen von Literatur und Medien.
b)
Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet)
aa)
Gründliche Kenntnis der grammatischen und lexikalischen Strukturen der deutschen Gegenwartssprache (einschließlich regionaler Varianten) und der Regeln ihres Gebrauchs unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der schulischen Praxis, Vertrautheit mit Methoden und Ergebnissen der synchronen Sprachforschung,
bb)
Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache mit Kenntnis des Mittelhochdeutschen, Vertrautheit mit Methoden der diachronen Sprachforschung.
2.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
a)
Fähigkeit zum sachgerechten und schulartspezifischen Umgang mit fachdidaktischer Theoriebildung bezogen auf Sprach-, Lese-, Literatur- und Mediendidaktik,
b)
Fähigkeit zur praxisbezogenen Anwendung fachdidaktischen Grundlagenwissens (vor allem Analyse und Modellierung von Lernprozessen) entsprechend der jeweiligen Schulart und unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher Inhalte,
c)
gründliche Kenntnisse zur Literatur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (auf der Basis eigener Lektüre) und zu ihrer Didaktik (entsprechend der jeweiligen Schulart).
(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus dem Hauptgebiet Deutsche Literaturwissenschaft
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus dem Nebengebiet Deutsche Sprachwissenschaft
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.