LPO I
Text gilt ab: 18.03.2025
Fassung: 13.03.2008
§ 124
Modellversuche
1Im Rahmen von Modellversuchen nach Art. 19a BayLBG kann von den Bestimmungen der §§ 3, 4, 22, 23 und 32 bis 119 abgewichen werden. 2Art und Umfang legt das Staatsministerium im Einzelfall fest.