BayLBG
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 12.12.1995
Art. 9
Lehramt an Mittelschulen
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfaßt:
1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
2.
das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen,
3.
das Studium eines Unterrichtsfachs.