AZKoV
Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 20.03.2001

Dritter Abschnitt Verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte, für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen sowie Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

§ 7 Maßgebliche Vorschriften für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte
§ 8 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen
§ 9 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Realschulen und Realschulen für Behinderte
§ 10 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an Gymnasien
§ 11 Maßgebliche Vorschriften für Lehrkräfte an beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung