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KurtaxV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 02.09.2013
Anlage 1 (zu § 2)
Kurbezirke der bayerischen Staatsbäder
1.
Bad Reichenhall
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Reichenhall, der Gemeinde Bayerisch Gmain und den Gemeindeteil Kibling der Gemeinde Schneizlreuth.
2.
Bad Steben
Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet des Markts Bad Steben die Gemeindeteile Bad Steben und Obersteben.
3.
Bad Kissingen
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kissingen, ausgenommen die Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth.
4.
Bad Brückenau
Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet der Stadt Bad Brückenau die Gemeindeteile Staatsbad Brückenau – mit dem so genannten Villenviertel – und Wernarz sowie das Gebiet zwischen dem Gemeindeteil Staatsbad Brückenau und dem Washingtonplatz.
5.
Bad Bocklet
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet des Markts Bad Bocklet, ausgenommen den Gemeindeteil Nickersfelden.