KonsultVer
Text gilt ab: 21.05.2004
Fassung: 21.05.2004

Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips
(Konsultationsvereinbarung – KonsultVer)
Vom 21. Mai 2004
(GVBl. S. 218)
BayRS 1102-11-S

Vollzitat nach RedR: Konsultationsvereinbarung (KonsultVer) vom 21. Mai 2004 (GVBl. S. 218, BayRS 1102-11-S)
Mit der Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist die verlässliche und faire Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Der Schutz der Kommunen vor finanzieller Überforderung hat Verfassungsrang erhalten und wird in umfassender Weise gewährleistet.
Die Verfassung beauftragt in Art. 83 Abs. 7 Satz 2 die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände, zur partnerschaftlichen Ausfüllung des Konnexitätsprinzips ein Konsultationsverfahren zu vereinbaren.
Zur Umsetzung dieses Auftrags schließen die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände, nämlich der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag und der Verband der bayerischen Bezirke nachfolgende Vereinbarung: