BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013

Teil 5 Ersatzzahlungen

§ 18 Erhebung von Ersatzzahlungen
§ 19 Bemessungsgrundsätze
§ 20 Bemessung nach Dauer und Schwere des Eingriffs
§ 21 Erhebung und Fälligkeit
§ 22 Verwendung